Woran misst sich, wie sicher ein Produkt sein muss?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1995)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Maßgeblicher Zeitpunkt ist jener des Inverkehrbringens des konkreten Produkts.OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024
- Der Stand der Wissenschaft und Technik ist einerseits für die Beurteilung relevant, ob überhaupt ein Produktfehler iSd § 5 PHG vorliegt, und andererseits für den Haftungsausschluss nach § 8 Z 2 PHG.OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024
- Waren schon andere Produkte mit (den vermissten) Warneinrichtungen am Markt, ist für die Sicherheitserwartung auch die Preisgestaltung neben den in § 5 Abs 1 PHG angeführten Kriterien ein bestimmender Faktor.OGH 6 Ob 157/98a, 16.07.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 11.
- OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 109/24v, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 224/23m, 28.05.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 9 Ob 54/23s, 18.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 99/22g, 24.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 152/21w, 16.09.2021, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
PHG §5
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wer ein Werk bestellt, trifft eine ähnliche Fürsorgepflicht wie ein Arbeitgeber; sie ist unabdingbar und umfasst auch Sachschäden sowie die Warnung über gefährliche Umstände. Sie gilt für die Sicherheit der Arbeitsstätte und beigestellter Geräte, entfällt aber, wenn das Werk allein im Bereich des Unternehmers entsteht und vom Besteller keine Gefahr ausgeht.
Für den Schutz gegen Nachahmung genügt eine gewisse Bekanntheit im Verkehr. Sie liegt schon vor, wenn Umstände geeignet sind, eine Vorstellung über die Herkunft auszulösen. Dabei ist zu bedenken, dass Käufer ähnliche Waren meist nicht nebeneinander sehen, sondern nur ein mehr oder weniger blasses Erinnerungsbild vergleichen; bei manchen Waren achten sie allerdings genauer auf Marke und Ausstattung.