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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 24.11.2022 · Fall aus Wien

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 9 Ob 99/22g

Worum es ging: Bekomme ich die Kosten meiner Antwort auf das Rechtsmittel?

Fachgebiete laut RIS: Konsumentenschutz und Produkthaftung

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nur dann, wenn Sie darin dargelegt haben, weshalb das Rechtsmittel unzulässig ist. Eine leere Floskel oder ein Zurückweisungsantrag ohne Begründung reicht nicht aus. Zeigen Sie die Unzulässigkeit dagegen auf, werden Ihnen die Kosten ersetzt, auch ohne ausdrücklichen Antrag.

Am Stand von Wissenschaft und Technik. Er bestimmt, was Sie als durchschnittliche Benutzerin oder durchschnittlicher Benutzer an Sicherheit erwarten dürfen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem genau dieses Produkt in Verkehr gebracht wurde; auch der Preis kann eine Rolle spielen.

Warnhinweise müssen klar und allgemein verständlich formuliert sein. Das besondere Risiko muss in seiner ganzen Tragweite möglichst eindrucksvoll geschildert werden, damit die Warnung die Gefahr tatsächlich beseitigen kann.

Ein Ersatzanspruch setzt immer voraus, dass das Produkt fehlerhaft war. Geschützt ist jeder, der durch das Produkt einen Körper- oder Sachschaden erleidet. Maßgeblich sind die berechtigten Sicherheitserwartungen, ein sachlicher Maßstab, der im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu bestimmen ist.

Man unterscheidet drei Arten. Beim Konstruktionsfehler liegt der Mangel schon im technischen Konzept, beim Produktionsfehler ist das Konzept in Ordnung, aber einzelne Stücke wurden nicht normgerecht hergestellt, und beim Instruktionsfehler macht erst die unzureichende Darbietung das Produkt fehlerhaft.

Ihre Sicherheitserwartungen sind nur berechtigt, wenn Sie selbst die nötige Eigenverantwortung wahren. Für völlig unvorhersehbare oder absurde Verwendungen steht der Hersteller nicht ein. Für sozial übliche Gewohnheiten und auch für naheliegenden Missbrauch muss er dagegen vorsorgen.

Ja. Wurde ein Produkt so hergestellt, wie es den einschlägigen Normen oder anderen technischen Standards entspricht, spricht das dafür, dass es fehlerfrei ist. Ein Produkt ist auch nicht schon deshalb fehlerhaft, weil später ein verbessertes auf den Markt gekommen ist.

Wenn die Verwendung eines Produkts erhebliche Gefahren für die Gesundheit bringen kann, dürfen Warnhinweise nicht im übrigen Text versteckt werden. Sie müssen die Art der drohenden Gefahr deutlich herausstellen und erkennbar machen, warum das Produkt gefährlich ist.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 500 ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

39 Absätze, 15.355 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

24.11.2022

Geschäftszahl

9Ob99/22g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Ziegelbauer und Dr. Hargassner, die Hofrätin Mag. Korn und den Hofrat Dr. Thunhart in der Rechtssache der klagenden Partei B*, vertreten durch Dax Wutzlhofer & Partner Rechtsanwälte GmbH in Eisenstadt, gegen die beklagte Partei H* GmbH, *, vertreten durch Mag. Alain Danner, Rechtsanwalt in Wien, sowie der Nebenintervenientin auf Seiten der beklagten Partei A* GmbH, *, vertreten durch DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 10.000 EUR sA und Feststellung (Streitwert: 6.000 EUR), über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 29. Juli 2022, GZ 2 R 20/22h-66, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 1. Dezember 2021, GZ 65 Cg 17/20i-57, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision der klagenden Partei wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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