Muss ich beweisen, dass der Schaden von ihm kommt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (57 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob der Anscheinsbeweis im Einzelfall erbracht werden konnte oder nicht, ist als Frage der Beweiswürdigung nicht revisibel.OGH 2 Ob 41/26g, 26.03.2026
- Auch wenn bei Verletzung eines Schutzgesetzes der erste Anschein dafür spricht, dass der von der Norm zu verhindernde Schaden durch das verbotene Verhalten verursacht wurde, kommt es zu keiner Beweislastumkehr.OGH 2 Ob 41/26g, 26.03.2026
- Hier: Unterlassung der Vermittlung von Verkehrsdienstleistungen ohne Gewerbeberechtigung.OGH 4 Ob 18/25p, 22.07.2025
- Auch ein geringeres Beweismaß für den Kausalitätsbeweis ändert nichts an der Beweislast hinsichtlich des Kausalzusammenhangs.OGH 6 Ob 36/23x, 24.03.2023
- Der Kausalzusammenhang kann Gegenstand eines Anscheinsbeweises sein.OGH 2 Ob 227/12i, 14.03.2013
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- Wurde ein Schutzgesetz verletzt, so tritt hinsichtlich der Kausalität dieser Verletzung für den eingetretenen Schaden zwar keine Beweislastumkehr ein, aber es reicht, wenn der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der von der Norm zu verhindernde Schaden durch das verbotene Verhalten verursacht wurde. Soweit es dem Schädiger allerdings gelingt, eine ernstlich in Betracht zu ziehende Möglichkeit einer anderen Schadensursache aufzuzeigen, trifft den Geschädigten die Beweislast.OGH 8 Ob 115/09h, 23.03.2010
- Allein der Umstand, dass auch andere Ursachen in Frage kommen, entkräftet den prima-facie-Beweis noch nicht.OGH 9 Ob 3/05i, 24.10.2005
- Ob nach der Lebenserfahrung eine hohe Wahrscheinlichkeit für den Kausalzusammenhang spricht und daher der Tatrichter in freier Beweiswürdigung den Kausalzusammenhang als erwiesen annehmen kann und ob etwa ein geklagter Schädiger diesen prima-facie-Beweis dadurch erschüttert hat, dass er eine ernstlich in Betracht zu ziehende Möglichkeit eines anderen Ablaufes dartut, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.OGH 7 Ob 220/04k, 20.10.2004
- Nur im Umfang der Kosten der Angebotstellung und der durch die Teilnahme am Vergabeverfahren entstandenen sonstigen Kosten bedarf es infolge der ausdrücklichen Anordnung des § 14 Abs 1 TVergG 1994 keines Nachweises, dass der Kläger Bestbieter gewesen wäre: Hier genügt, dass keine Feststellung im Sinne des § 12 Abs 2 zweiter Satz TVergG getroffen wurde.OGH 8 Ob 183/02y, 10.04.2003
- Diese Grundsätze gelten auch für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Vergabeverstößen.OGH 8 Ob 183/02y, 10.04.2003
- Die Beweislast dafür, dass sie als Bestbieter tatsächlich zum Zuge gekommen wären, trifft die Kläger, obliegt doch der Beweis des Kausalzusammenhangs zwischen dem rechtswidrigen Verhalten und dem eingetretenen Schaden grundsätzlich dem Geschädigten. Der jeweilige Bieter ist im Allgemeinen fachkundig, und es stehen ihm nicht nur die eigenen Kalkulationsunterlagen zur Verfügung, sondern er kennt auch die Angebote der Mitbewerber.OGH 1 Ob 110/02m, 25.03.2003
- Im Schadenersatzrecht hat der Kläger die Kausalität sowohl nach Deliktsrecht als auch bei Vertragsverletzungen zu behaupten und zu beweisen.OGH 6 Ob 88/01m, 21.06.2001
- Besteht die Schadensursache in einer Unterlassung, dann hat die beklagte Partei zu beweisen, dass ihre Leute die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben und dass der Nachteil auch bei pflichtgemäßem Tun eingetreten wäre.OGH 1 Ob 52/00d, 28.03.2000
- Das gilt jedenfalls dann, wenn ihn keine Verletzung eines auf den Sachverhalt anwendbaren Schutzgesetzes zur Last fällt.OGH 1 Ob 2029/96f, 11.03.1996
- Hier: Anwendung der Regel des Anscheinsbeweises bei Ansprüchen aus einer Berufskrankheit.OGH 10 ObS 23/88, 14.06.1988
- Hat der Beklagte diese Möglichkeit dargetan, dann muß der Beweisführer die gesetzlich geforderten Tatbestandsmerkmale streng beweisen.OGH 3 Ob 623/86, 11.11.1987
- Auch wenn es sich um eine Unterlassung handelte.OGH 1 Ob 785/83, 30.11.1983
- Der Anscheinbeweis wird schon durch den Nachweis erschüttert, daß die gezogenen Schlüsse wegen der besonderen Sachlage falsch sein können.OGH 2 Ob 6/82, 26.01.1982
- Die Schadenersatzpflicht des Schädigers wird nicht dadurch aufgehoben, daß der Schaden möglicherweise auch ohne die schadensbringende Handlung eingetragen wäre (JBl 1956,258).OGH 7 Ob 574/76, 29.04.1976
- Unfallbedingter HerzinfaktOGH 2 Ob 65/62, 02.03.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022664 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 57.
- OGH 2 Ob 41/26g, 26.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 18/25p, 22.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 105/25t, 26.06.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 58/24y, 26.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 47/24p, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 189/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 64/22p, 14.09.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 239/21i, 21.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 34/20s, 17.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 62/18f, 18.07.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie Schadenersatz fordern, müssen Sie beweisen, dass der Schaden gerade durch das beanstandete Verhalten entstanden ist. Dass sich der andere entlasten muss, gilt nur für die Frage des Verschuldens. Den Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden müssen Sie selbst nachweisen.
Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.