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Wie wird geprüft, ob mir ein Anwaltsfehler geschadet hat?

betrifft Mandanten, Rechtsanwälte, Geschädigte
Wenn Sie Ihren Vertreter wegen eines Versäumnisses auf Schadenersatz klagen, prüft das Gericht, wie das frühere Verfahren ausgegangen wäre. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das damalige Gericht wohl entschieden hätte, sondern darauf, wie richtigerweise hätte entschieden werden müssen. Das kann auch nur für eine Teilfrage gelten.

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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.07.2024 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Bei der Beurteilung des hypothetischen Verfahrensausgangs des Vorprozesses hat das Regressgericht, das mit dem gegen den Prozessbevollmächtigten wegen behaupteter Unterlassungen erhobenen Schadenersatzanspruch befasst ist, nicht darauf abzustellen, wie das Gericht des Vorprozesses, wären die beanstandeten Unterlassungen unterblieben, seinerzeit entschieden hätte, sondern darauf, wie nach seiner Auffassung der Vorprozess - oder auch nur eine Teilfrage desselben - richtigerweise hätte entschieden werden müssen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115755 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 22.

Im Gesetz

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