Wie wird geprüft, ob mir ein Anwaltsfehler geschadet hat?
betrifft Mandanten, Rechtsanwälte, Geschädigte
Wenn Sie Ihren Vertreter wegen eines Versäumnisses auf Schadenersatz klagen, prüft das Gericht, wie das frühere Verfahren ausgegangen wäre. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das damalige Gericht wohl entschieden hätte, sondern darauf, wie richtigerweise hätte entschieden werden müssen. Das kann auch nur für eine Teilfrage gelten.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.07.2024 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Bei der Beurteilung des hypothetischen Verfahrensausgangs des Vorprozesses hat das Regressgericht, das mit dem gegen den Prozessbevollmächtigten wegen behaupteter Unterlassungen erhobenen Schadenersatzanspruch befasst ist, nicht darauf abzustellen, wie das Gericht des Vorprozesses, wären die beanstandeten Unterlassungen unterblieben, seinerzeit entschieden hätte, sondern darauf, wie nach seiner Auffassung der Vorprozess - oder auch nur eine Teilfrage desselben - richtigerweise hätte entschieden werden müssen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: vertretbare Beurteilung, dass im Vorprozess weder von einem Scheindienstverhältnis noch von einem Betriebsübergang auszugehen gewesen wäre. Dass in einem andere Parteien betreffenden und zudem in zweiter Instanz aufgehobenen Urteil von einem Scheindienstverhältnis ausgegangen wurde, war irrelevant.OGH 1 Ob 8/24v, 24.07.2024
- Hier: Haftung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen.OGH 8 Ob 35/23i, 24.05.2023
- Diesbezüglich trifft den Kläger die Behauptungs- und Beweislast.OGH 6 Ob 8/20z, 23.01.2020
- Hier: Unterlassung der Ablehnung eines Auftrags bzw der Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Rechtsanwalt.OGH 1 Ob 63/18y, 17.07.2018
- Geht es bei dieser hypothetischen Beurteilung um die Klärung strittiger Tatfragen, ist das Ergebnis dieser Prüfung als in dritter Instanz unanfechtbare Tatsachenfeststellung zu werten, während insbesondere dann, wenn es ausschließlich um rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts geht, die Beurteilung des hypothetischen Verfahrens als – revisible – Rechtsfrage anzusehen ist:OGH 5 Ob 182/17a, 20.11.2017
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Die hypothetische Beurteilung des Verfahrensausgangs eines Vorprozesses ist eine Rechtsfrage.OGH 9 Ob 22/15y, 29.07.2015
- Es ist hypothetisch nachzuvollziehen und zu beurteilen, wie das Verfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit geendet hätte, wäre das entsprechende Rechtsmittel erhoben worden.OGH 9 Ob 22/15y, 29.07.2015
- Zur Frage der Bindung an nicht mit dem Anwaltsfehler verknüpfte Verfahrensergebnisse des Vorprozesses siehe RS0127136.OGH 17 Ob 11/11h, 09.08.2011
- Hier: Unterlassene Einwendung der auf Schadenersatz gestützten Gegenforderung im Vorverfahren.OGH 8 Ob 137/07s, 28.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115755 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 22.
- OGH 1 Ob 8/24v, 24.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 189/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 31/22g, 31.08.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 182/17a, 20.11.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
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