Kann ich das Urteil bekämpfen, weil mich der Richter falsch belehrt hat?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Parteien ohne Anwalt
Nein. Nur wenn das Gericht eine Belehrung oder Anleitung ganz unterlassen oder unvollständig gegeben hat, liegt ein Verfahrensmangel vor. Eine inhaltlich unrichtige Belehrung begründet für sich allein keinen Mangel des Verfahrens.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1992)
Einen Verfahrensmangel könnte nur eine unterlassene oder unvollständige Belehrung oder Anleitung begründen (Fasching ZPR 2. Auflage RZ 655); eine unrichtige (Rechts)belehrung oder Anleitung bewirkt keinen Verfahrensmangel.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Frage der Verletzung der richterlichen Anleitungspflicht handelt es sich um eine Frage der Mangelhaftigkeit des Verfahrens.OGH 10 Ob 223/00t, 20.02.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 5 Ob 111/18m, 28.08.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 54/18d, 10.04.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 48/17z, 30.10.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 15 · Rechtliches Gehör
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 432
- ZPO § 503
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