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Kann ich das Urteil bekämpfen, weil mich der Richter falsch belehrt hat?

betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Parteien ohne Anwalt
Nein. Nur wenn das Gericht eine Belehrung oder Anleitung ganz unterlassen oder unvollständig gegeben hat, liegt ein Verfahrensmangel vor. Eine inhaltlich unrichtige Belehrung begründet für sich allein keinen Mangel des Verfahrens.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1992)

Einen Verfahrensmangel könnte nur eine unterlassene oder unvollständige Belehrung oder Anleitung begründen (Fasching ZPR 2. Auflage RZ 655); eine unrichtige (Rechts)belehrung oder Anleitung bewirkt keinen Verfahrensmangel.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 4.

Im Gesetz

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