Kann ich noch mehr Schmerzengeld einklagen als beim ersten Mal?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 16.05.2018 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hat der Kläger eine entsprechende Klageausdehnung gar nicht erst „versucht“, trifft die Beklagten nicht die Behauptungs‑ und Beweislast dahingehend, dass sie im Vorprozess einer (hypothetischen) Ausdehnung der Klage über die bezirksgerichtliche Streitwertgrenze hinaus zugestimmt hätten. Vielmehr liegt es am Kläger, einen Sachverhalt zu behaupten und zu beweisen, dass besondere Umstände vorgelegen seien, die ihn an der Ausdehnung des zunächst eingeklagten Ersatzbetrags auf die von ihm letztlich als berechtigt erkannte Höhe gehindert hätten.OGH 2 Ob 44/14f, 29.04.2014
- Der Kläger kann sich aber nicht darauf berufen, an der Ausdehnung des Klagebegehrens infolge verfahrensrechtlicher Vorschriften gehindert gewesen zu sein, wenn er im Vorprozess keine derartige Ausdehnung vorgenommen hat.OGH 2 Ob 44/14f, 29.04.2014
- Im Vorprozess wurde die Ausdehnung auf den angemessenen Betrag nach Vorliegen eines Fachgutachtens dadurch verhindert, dass die beklagten Parteien von der prozessualen Möglichkeit der Zurückziehung des gegen den Zahlungsbefehl erhobenen Einspruchs (§ 249 Abs 3 iVm § 484 ZPO) Gebrauch gemacht haben.OGH 2 Ob 103/10a, 17.02.2011
- Eine fehlende pflegschaftsgerichtliche Genehmigung zu einer unschwer möglich gewesenen Klageausdehnung ist im Hinblick auf die Sanierbarkeit dieses Mangels nach § 6 Abs 2 ZPO kein Hindernis für eine Globalbemessung des Schmerzengeldes.OGH 2 Ob 232/07t, 29.11.2007
- Dies aber nur dann, wenn dem Geschädigten bei Klageeinbringung die ihm zustehende Betragshöhe mangels endgültiger Überblickbarkeit der Verletzungsfolgen noch nicht absehbar war.OGH 7 Ob 270/04p, 12.01.2005
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Ausdehnung des Klagebegehrens über die bezirksgerichtliche Streitwertgrenze war mangels Zustimmung des Beklagten nicht möglich.OGH 2 Ob 173/01g, 09.08.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110739 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 2 Ob 68/18s, 16.05.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Auch wenn Sie das Schmerzengeld in zwei Verfahren für verschiedene Zeiträume verlangen, dürfen Sie insgesamt nicht mehr erhalten, als bei einer einzigen Gesamtbemessung zugesprochen worden wäre. Die im ersten Verfahren festgestellten Unfallfolgen müssen im zweiten aber nicht noch einmal festgestellt werden.
Nein. Das Schmerzengeld wird grundsätzlich einmal für alles zugesprochen, was Sie erlitten haben und voraussichtlich noch erleiden werden. Sie können es daher nicht nach Belieben auf einzelne Zeiträume aufteilen. Eine spätere ergänzende Bemessung ist nur möglich, wenn die Folgen damals noch nicht überschaubar waren.