Verliere ich meine Forderung durch den Sanierungsplan des Schuldners?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2000)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Von der Geltendmachung im Insolvenzverfahren ausgeschlossene Forderungen werden aber auch von einer allfälligen Restschuldbefreiung nicht erfasst.OGH 3 Ob 63/19i, 26.06.2019
- Hier: Sanierungsplan.OGH 10 Ob 11/18t, 26.06.2018
- Anmeldungsbedürftige, jedoch nicht angemeldete Forderungen werden von den Wirkungen des Zwangsausgleichs dennoch erfasst.OGH 2 Ob 287/08g, 25.03.2009
- Im Konkurs sind diese Forderungen (in der nach §§ 14 f KO gewandelten Gestalt) zu prüfen, festzustellen, den Abstimmungen zugrundezulegen und bei Verteilungen zu berücksichtigen.OGH 2 Ob 287/08g, 25.03.2009
- Dies trifft ausschließlich auf - auch nach den §§ 14 f KO „verwandelte" - Geldforderungen von Gläubigern, somit auch auf die von einem schadenersatzrechtlichen Feststellungsbegehren umfasste künftige Geldersatzansprüche zu.OGH 2 Ob 287/08g, 25.03.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113775 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 3 Ob 63/19i, 26.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 156 · Rechtswirkungen des Sanierungsplans
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, wenn Sie es selbst versäumt haben. Die volle Forderung lebt nach Aufhebung des Ausgleichs nur wieder auf, wenn allein den Schuldner ein Verschulden daran trifft, dass sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde. War auch Ihre eigene Sorglosigkeit im Spiel, bleibt es bei der Quote.
Ob Sie die Entschuldung beantragt und glaubhaft gemacht haben, dass eine Restschuldbefreiung zu erwarten ist, prüft das Gericht von sich aus. Scheitert der Zahlungsplan, können die Beteiligten begründet einwenden, dass diese Bescheinigung fehlt, und dann müssen Sie die Umstände glaubhaft machen. Arbeitslosigkeit steht dem Verfahren nicht in jedem Fall entgegen.