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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.06.2026 · Fall aus Oberösterreich

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 3 Ob 69/26g

Worum es ging: Was gilt, wenn das Haus zweimal verkauft wurde?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wurde Ihnen die Liegenschaft übergeben, aber ein Zweiter zuerst eingetragen, können Sie sich gegen diesen wehren, wenn er von Ihrem Kauf und der Übergabe wusste oder es bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen müssen. Sein guter Glaube muss bis zur Eintragung bestehen. Sie können dann die Herausgabe der Liegenschaft verlangen.

Wechselt die Forderung während des Prozesses den Inhaber, hat das auf das Verfahren keinen Einfluss. Das gilt für jede Art der Einzelrechtsnachfolge, also auch dann, wenn eine Forderung durch die Erbschaft auf nur zwei Erben übergeht.

Wird eine Forderung während des Prozesses an jemand anderen abgetreten, hat das auf den Rechtsstreit keinen Einfluss. Das Gericht entscheidet so, als wäre die Abtretung nie erfolgt.

Ja. Als Veräußerung der Sache oder Forderung, um die gestritten wird, gilt jede Art der Rechtsnachfolge. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich war und ob sie freiwillig oder zwangsweise erfolgte. Auch der Zuschlag in der Zwangsversteigerung zählt dazu.

Sie dürfen eine Sache oder Forderung auch dann verkaufen, wenn darüber gerade ein Prozess läuft; der Verkauf ist wirksam. Auf den laufenden Prozess hat er aber keinen Einfluss. Damit soll verhindert werden, dass der Gegenseite ein berechtigter Anspruch durch den Verkauf entgeht.

Dafür, wer klagen darf und wer geklagt werden kann, kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem die Klage bei Gericht anhängig wurde. Für alle anderen Grundlagen der Entscheidung zählt der Stand am Schluss der Verhandlung in erster Instanz. Auch die Frage, ob im Teilungsverfahren Wohnungseigentum begründet werden kann, richtet sich nach diesem späteren Zeitpunkt.

Ja. Wer ein Recht übernimmt, muss ein darüber bereits ergangenes Urteil gegen sich gelten lassen; dafür ist kein weiterer Schritt nötig. Eine neue Klage über denselben Gegenstand ist deshalb an das frühere Urteil gebunden.

Wenn sich der Anspruch durch den Übergang verändert hat. Die Bindung setzt voraus, dass der Anspruch bei Ihnen derselbe geblieben ist wie bei Ihrem Vorgänger, dass Sie also dieselbe Verpflichtung trifft oder Ihnen dasselbe Recht zusteht. In welcher Form ein Ersatzanspruch geltend gemacht wird, spielt dabei keine Rolle.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1120 ABGB § 1323 ABGB § 440 EO § 10 EO § 350 EO § 78 EO § 9 GBG 1955 § 57 ZPO § 234

Entscheidungstext

50 Absätze, 19.737 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.06.2026

Geschäftszahl

3Ob69/26g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Brenn als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und die Hofräte Dr. Stefula und Mag. Schober als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei E* HandelsgmbH, *, vertreten durch die Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH in Linz, gegen die verpflichtete Partei H* AG, *, Schweiz, vertreten durch die Summereder Pichler Wächter Rechtsanwälte GmbH in Leonding, wegen § 350 EO, über den Revisionsrekurs der betreibenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz als Rekursgericht vom 10. März 2026, GZ 32 R 117/25v-13, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Traun vom 22. Oktober 2025, GZ 8 E 3168/25t-2, abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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