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Ist mein Rekurs verloren, wenn die Unterschrift fehlt?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Antragsteller, Rechtsmittelwerber, Grundeigentümer
Nein. Auch in Grundbuchsachen kann eine fehlende Unterschrift auf einem Rechtsmittel nachträglich verbessert werden. Das Rechtsmittel wird deswegen nicht zurückgewiesen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 21.07.2020 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der Mangel der fehlenden Unterschrift auf einem Rekurs kann auch in Grundbuchssachen behoben werden und hat nicht wegen des Zwischenerledigungsverbotes des § 95 Abs 1 GBG zur Zurückweisung des Rechtsmittels zu führen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111175 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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