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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 28.08.2018 · Fall aus Salzburg

OGH 5 Ob 135/18s

Worum es ging: Was gilt, wenn mir das Gericht zu Unrecht eine Nachfrist gab?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Haben Sie eine weitere Frist eingehalten, die Ihnen das Gericht eigentlich nicht hätte einräumen dürfen, darf Ihre Eingabe nicht mehr wegen Verspätung zurückgewiesen werden. Sollen Sie die Unterschrift eines Rechtsanwalts nachbringen, ist die Vollmacht schon dadurch nachgewiesen, dass Sie und der Anwalt den Schriftsatz unterschreiben.

Besteht Ihr Schriftsatz nur aus der Ankündigung, ein Rechtsmittel zu erheben, bekommen Sie dafür keine Frist zur Verbesserung. Sonst könnte man sich auf diesem Umweg zusätzliche Zeit für die Ausführung verschaffen. Erst wenn der Schriftsatz mehr enthält als die bloße Benennung oder die Erklärung, die Entscheidung zu bekämpfen, kommt eine Verbesserung in Betracht.

Ja. Die Tage, an denen sich Ihr Schriftstück auf dem Postweg befindet, werden bei der Fristberechnung nicht abgezogen. Ihr Rechtsmittel muss daher innerhalb der Frist beim Grundbuchsgericht einlangen, es genügt nicht, es am letzten Tag aufzugeben.

Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden bei der Berechnung der Frist grundsätzlich mitgezählt. Fällt aber der letzte Tag auf einen solchen Tag, verlängert sich die Frist bis zum nächstfolgenden Werktag.

Nein. Trägt Ihnen das Gericht zu Unrecht eine Verbesserung auf und befolgen Sie das, wird eine bereits versäumte Frist dadurch nicht geheilt. Auch eine nachträglich gewährte Verlängerung hilft nicht mehr, wenn die ursprüngliche Frist schon abgelaufen war.

Nein. Auch in Grundbuchsachen kann eine fehlende Unterschrift auf einem Rechtsmittel nachträglich verbessert werden. Das Rechtsmittel wird deswegen nicht zurückgewiesen.

Erfüllen Sie einen Verbesserungsauftrag nicht oder nicht ausreichend, erhalten Sie keinen weiteren. Die Verbesserungsfrist ist eine Notfrist und kann nicht verlängert werden. Das gilt auch dann, wenn im Auftrag gar keine Frist genannt wurde.

Eine Verbesserungsfrist, die für eine Notfrist eingeräumt wurde, kann nicht verlängert werden. Stellen Sie dennoch einen Verlängerungsantrag und entscheidet das Gericht darüber nicht, wird die Entscheidung mit Ablauf der gesetzten Verbesserungsfrist rechtskräftig.

Rechtsanwälte müssen Eingaben nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten elektronisch bei Gericht einbringen. Wird stattdessen der Postweg gewählt, gilt das als Formfehler, den das Gericht verbessern lässt. Wird die Verbesserung versäumt, wird die Eingabe zurückgewiesen.

Ja. Rechtsanwälte und Notare müssen am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, auch in Grundbuchsachen. Solange es dort keine eigene Struktur für Rechtsmittel gibt, genügt die Einbringung als sonstige Ersteingabe mit einem angehängten PDF. Die bloße Behauptung, das sei technisch unmöglich, reicht nicht aus.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 10 GBG 1955 § 123 GBG 1955 § 126 GBG 1955 § 81 GBG 1955 § 82 GBG 1955 § 82a GBG 1955 § 95 ZPO § 85

Entscheidungstext

38 Absätze, 15.186 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.08.2018

Geschäftszahl

5Ob135/18s

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr.

Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. K***** GmbH, *****, 2. B*****, geboren am *****, beide vertreten durch Dr. Wolf Stumpp, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen Löschung einer Dienstbarkeit und eines Bestandrechts sowie weiterer Grundbuchshandlungen ob der EZ *****, über den Revisionsrekurs der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 22. März 2018, AZ 53 R 296/17m, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 24. August 2017, TZ 6044/2017, abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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