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Zählt der Kinderzuschuss zur Pension beim Unterhalt mit?

betrifft Pensionisten, Unterhaltspflichtige, Kinder
Wer eine Pension oder eine Versehrtenrente bezieht, bekommt dazu unter Umständen einen Kinderzuschuss. Dieser Zuschuss soll bei der Erfüllung von Unterhaltspflichten helfen. Er zählt daher als Teil des Einkommens, wenn der Unterhalt berechnet wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.06.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Kinderzuschüsse zu den Pensionen (Alterspension oder Invaliditätspension) oder zur Versehrtenrente nach dem ASVG stellen eine öffentlich-rechtliche Leistung dar, deren Zweckbestimmung in einer finanziellen Hilfe zur Erfüllung von Unterhaltspflichten liegt. Sie sind als Einkommensbestandteile des Unterhaltspflichtigen bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111442 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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