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Kann ich als Bürge aus der Haftung aussteigen?

günstig für Bürge betrifft Bürge, Gläubiger, Schuldner, Konsument
Eine Bürgschaft ist ein Dauerschuldverhältnis und kann durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung mit Wirkung für die Zukunft beendet werden. Eine Bürgschaft auf unbestimmte Zeit kann nach angemessener Dauer aufgelöst werden. Wurde die Haftung unwiderruflich übernommen, ist eine Beendigung nur noch aus wichtigen Gründen möglich.

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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Eine Bürgschaft als Dauerschuldverhältnis kann entweder durch ordentliche oder durch außerordentliche Kündigung mit der Wirkung ex nunc beendet werden. Eine Bürgschaft auf unbestimmte Zeit kann nach angemessener Dauer aufgelöst werden, es sei denn, die Bürgenhaftung wäre unwiderruflich übernommen worden, was deren Beendigung nur mehr aus wichtigen Gründen zuließe.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111691 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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