Kann die Forderung verjähren, während mein Verfahren läuft?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verstoß gegen Treu und Glauben durch Verjährungseinrede verneint, zumal die negative Feststellungsklage die während des Verfahrens eingetretene Verjährung nicht bewirkte und die Beklagte bereits über einen rechtskräftigen Titel verfügte und Exekution hätte führen können.OGH 5 Ob 55/24k, 30.01.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111791 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 55/24k, 30.01.2025
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Klagt der Schuldner selbst darauf, dass die Forderung nicht besteht, hält das die Frist nicht auf. Auch wenn diese Klage eingebracht und danach abgewiesen wird, läuft die Verjährung ungehindert weiter.
Dass ein vollstreckbarer Anspruch erloschen oder verjährt ist, wird im laufenden Vollstreckungsverfahren nicht geprüft. Sie müssen das mit einer eigenen Klage gegen den Anspruch geltend machen. Die Verjährung wird nämlich nur berücksichtigt, wenn Sie sich darauf berufen.