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Darf ich die Kosten meiner neuen Wohnung nach der Scheidung abziehen?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltspflichtige, Kinder
Grundsätzlich ja. Mussten Sie nach der Scheidung eine neue Wohnmöglichkeit finden, bilden die Kosten dafür eine Abzugspost bei der Unterhaltsbemessung. Voraussetzung ist, dass der Aufwand Ihren Lebensverhältnissen angemessen und tatsächlich notwendig war und zeitlich mit der Scheidung zusammenhängt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 15.10.2024 (12 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1992)

Scheidungsbedingte Wohnungsbeschaffungskosten (hier in Form von monatlichen Kreditrückzahlungsraten in Höhe von ca dreitausend Schilling) bilden grundsätzlich eine Abzugspost bei Ausmittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047502 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Wohnkosten als Abzug beim Unterhalt

Kreditraten für eine Wohnung, Betriebskosten und Mietzahlungen senken die Grundlage für die Unterhaltsberechnung grundsätzlich nicht. Nur Kredite, die Sie für unabwendbare außergewöhnliche Belastungen aufnehmen mussten, dürfen abgezogen werden.

günstig für Unterhaltsberechtigter Kreditraten und Unterhaltsbemessung

Ausgaben des täglichen Lebens sind bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht abziehbar. Das gilt auch für Kredite, die Sie zur Bestreitung solcher Ausgaben aufgenommen haben, und für Wohnungskredite. Nur Kredite für unabwendbare außergewöhnliche Belastungen werden als abziehbar anerkannt.

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