Darf ich die Kosten meiner neuen Wohnung nach der Scheidung abziehen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 15.10.2024 (12 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1992)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Voraussetzung ist, dass die kreditfinanzierte Anschaffung einer Eigentumswohnung oder eines Hauses nicht nur scheidungsbedingt, sondern auch existenznotwendig war, was der Unterhaltsschuldner behaupten und beweisen muss.OGH 2 Ob 156/24s, 15.10.2024
- Zwischen Ehescheidung und Anschaffung der Wohnung muss ein gewisses zeitliches Naheverhältnis bestehen.OGH 2 Ob 185/23d, 21.11.2023
- Voraussetzung ist aber, dass der Aufwand den Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen angemessen war.OGH 10 Ob 265/02x, 18.03.2003
- Dass im vorliegenden Fall nicht auch einem Kind die Wohnung überlassen wurde, ist nicht ausschlaggebend, weil sich an der Tatsache nichts ändert, dass der Beklagte gezwungen war, nach dem Verlassen der Ehewohnung eine andere Wohnmöglichkeit zu finden.OGH 3 Ob 144/99v, 31.01.2000
- Dies gilt vor allem dann, wenn die bisherige Ehewohnung jenem Elternteil überlassen wurde, in dessen Pflege und Erziehung das unterhaltsberechtigte Kind verblieb.OGH 1 Ob 599/95, 29.08.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047502 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 2 Ob 156/24s, 15.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 185/23d, 21.11.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Kreditraten für eine Wohnung, Betriebskosten und Mietzahlungen senken die Grundlage für die Unterhaltsberechnung grundsätzlich nicht. Nur Kredite, die Sie für unabwendbare außergewöhnliche Belastungen aufnehmen mussten, dürfen abgezogen werden.
Ausgaben des täglichen Lebens sind bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht abziehbar. Das gilt auch für Kredite, die Sie zur Bestreitung solcher Ausgaben aufgenommen haben, und für Wohnungskredite. Nur Kredite für unabwendbare außergewöhnliche Belastungen werden als abziehbar anerkannt.