Kann die Gemeinde einen öffentlichen Weg einfach privat verkaufen?
betrifft Gemeinden, Anrainer, Käufer, Wegbenützer
Nein. Solange die Widmung für den allgemeinen Gebrauch besteht, sind private Verfügungen darüber nicht möglich. Diese Widmung kann nur durch ein Gesetz oder durch die zuständige Behörde aufgehoben werden, nicht durch eine Erklärung des Eigentümers.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 23.11.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Privatrechtliche Verfügungen über öffentliches Gut, die den Gemeingebrauch beeinträchtigen, setzen die Aufhebung der Widmung zum Gemeingebrauch voraus. Zur Verbücherung derartiger Verfügungen muss ein Nachweis der Aufhebung der Widmung zum Gemeingebrauch vorgelegt werden. Die Aufhebung der Widmung zum Gemeingebrauch kann nur durch einen der Widmung entgegengesetzten Akt, vornehmlich durch ein Gesetz oder durch die Erklärung der zuständigen Verwaltungsbehörde geschehen, etwa durch die Auflassung einer öffentlichen Straße. Eine privatrechtliche Erklärung des Eigentümers des öffentlichen Gutes kommt hiefür nicht in Frage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Entwidmung einer Gemeindestraße, die ihre Bedeutung für den öffentlichen Verkehr in der Gemeinde verloren hat, gemäß § 29 Abs 3 Salzburger LStG aufgrund einer Verordnung der Gemeindevertretung.OGH 6 Ob 109/08k, 01.10.2008
- Auch die Entwidmung von öffentlichem Gut ins Privatvermögen bedarf eines entsprechenden Verwaltungsakts; eine privatrechtliche Erklärung des Eigentümers des öffentlichen Guts kommt hingegen nicht in Frage.OGH 6 Ob 109/08k, 01.10.2008
- Privatrechtliche Verfügungen über öffentliches Gut, wie den vorliegenden Weg, die den Gemeingebrauch beeinträchtigen, setzen die Aufhebung der Widmung zum Gemeingebrauch voraus. So wie die Widmung als „öffentliches Gut" bedarf daher auch die Entwidmung von öffentlichem Gut ins Privatvermögen eines entsprechenden Verwaltungsaktes. Eine privatrechtliche Erklärung des Eigentümers des öffentlichen Gutes kommt hiefür nicht in Frage.OGH 9 Ob 68/05y, 01.02.2007
- Hier: Frage der Ungültigkeit des Kaufvertrages wegen eines Verstoßes gegen § 2 Abs 4 des Kärntner Straßengesetzes.OGH 10 Ob 28/06z, 19.12.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111847 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 170/23w, 23.11.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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