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Was brauche ich, um ersessenes Eigentum am Gemeindegrund einzutragen?

günstig für Ersitzender betrifft Grundeigentümer, Gemeinden, Anrainer
Auch an öffentlichem Gut können Sie durch Ersitzung Eigentum erwerben; einen behördlichen Akt über die Aufhebung des allgemeinen Gebrauchs müssen Sie dafür nicht vorlegen. Eingetragen werden können Sie aber erst, wenn Ihr Vormann im Grundbuch aufscheint. Bei einem Kauf oder einer anderen Vereinbarung über öffentliches Gut ist der Nachweis der Aufhebung der Widmung dagegen nötig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 07.08.2025 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Eigentumserwerb an öffentlichem Gut ist auch durch Ersitzung möglich. Zur grundbücherlichen Einverleibung braucht hier der sonst bei rechtsgeschäftlichen Verfügungen der Gebietskörperschaft erforderliche Verwaltungsakt über die Aufhebung des Gemeingebrauches nicht beigebracht zu werden. Solange aber im Grundbuche der Vormann der Ersitzungseigentümerin nicht aufscheint, kann auch das Eigentumsrecht des Ersitzungsbesitzers nicht eingetragen werden (§ 13 GBG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009807 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 15.

Im Gesetz

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