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Wann schadet eine Behauptung meinem Betrieb im rechtlichen Sinn?

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Eine Äußerung ist geeignet, Ihren Betrieb zu schädigen, wenn die behaupteten Tatsachen beim Publikum eine nachteilige Meinung über Ihr Unternehmen, Ihre Waren oder Ihre Kreditwürdigkeit erwecken. Es genügt, dass sie nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge meist zu einem Schaden oder zur Erschütterung Ihres Kredits führen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Die Schädigungseignung einer Äußerung im Sinne des §§ 7, 8 UWG ist anzunehmen, wenn Tatsachen behauptet werden, die beim Publikum eine nachteilige Meinung vom Geschäftsbetrieb eines Unternehmens bzw seiner Waren und seiner Kreditwürdigkeit erwecken und daher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge meist dazu führen, daß der betroffene Betrieb Schaden erleidet oder der Kredit seines Inhabers erschüttert wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079634 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

UWG §7 D; UWG §8

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Prüfung irreführender Werbung

Bei irreführender Werbung wird in drei Schritten geprüft. Zuerst, wie ein durchschnittlicher Interessent die Ankündigung versteht, wenn er die für so ein Produkt übliche Aufmerksamkeit aufwendet. Dann, ob dieses Verständnis den Tatsachen entspricht, und schließlich, ob die unrichtige Angabe geeignet ist, ihn zu einer Entscheidung zu bewegen, die er sonst nicht getroffen hätte.

günstig für Konsument Wiederholungsgefahr bei der Verbandsklage

Die Gefahr, dass ein Unternehmen eine beanstandete Klausel wieder verwendet, fällt nur weg, wenn es sich dem Anspruch der klageberechtigten Einrichtung vollständig unterwirft. Eine bloß teilweise Unterwerfung genügt nicht.

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