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Kann ich Geschäftsbedingungen bekämpfen, die eine Behörde genehmigt hat?

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Ja. Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine Aufsichtsbehörde genehmigt hat, dürfen die Gerichte auf ihre Zulässigkeit überprüfen. Weder das Konsumentenschutzgesetz noch das bürgerliche Recht sehen dafür eine Einschränkung vor. Das gilt selbst gegenüber Unternehmen mit faktischer Übermacht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Eine Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle (aufsichtsbehördlich genehmigter allgemeiner Geschäftsbedingungen) ist weder durch das KSchG noch durch die einschlägigen Bestimmungen des ABGB vorgesehen. Hier: Telekommunikationsdienste.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112133 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Tatsachenbestätigungen in Formularen

In der Regel nicht. Enthält ein Formular, das ein Unternehmen im Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist die Bestimmung über unzulässige Vertragsbedingungen darauf nicht anzuwenden. Das betrifft etwa Bestätigungen, dass über Risiken oder über gesetzlich zustehende Rechte beraten und belehrt wurde.

günstig für Unternehmer Aufklärende Sätze in Vertragsbedingungen

In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.

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