Kann ich Geschäftsbedingungen bekämpfen, die eine Behörde genehmigt hat?
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung von Beförderungsbedingungen durch die ungarische Luftfahrtbehörde.OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023
- Hier: Aufsichtsrechtliche Überprüfungskompetenz der Finanzmarktaufsicht für ABB (Bausparvertrag)OGH 4 Ob 74/22v, 17.10.2023
- Hier: Behördlich genehmigte Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen samt Entgeltordnung.OGH 2 Ob 234/13w, 22.01.2014
- Hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten für den „Briefdienst Inland".OGH 6 Ob 178/08g, 06.11.2008
- Hier: Betreiberin eines Flugplatzes hinsichtlich bescheidmäßig für Flugplatzbenützer unterschiedlich festgelegter Betriebszeiten.OGH 9 Ob 70/00k, 26.04.2000
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Den Zivilgerichten ist die Kontrolle der von einem eine faktische Übermacht ausübenden Unternehmen verwendeten, wenn auch aufsichtsbehördlich genehmigten Vertragsbestimmungen und Tarifbestimmungen nicht verwehrt.OGH 9 Ob 70/00k, 26.04.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112133 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 74/22v, 17.10.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 864a
- ABGB § 879
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Regel nicht. Enthält ein Formular, das ein Unternehmen im Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist die Bestimmung über unzulässige Vertragsbedingungen darauf nicht anzuwenden. Das betrifft etwa Bestätigungen, dass über Risiken oder über gesetzlich zustehende Rechte beraten und belehrt wurde.
In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.