Können Bedingungen auf einer Website gerichtlich überprüft werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2012)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ausführungen auf der Website der Beklagten unter der Rubrik „FAQ“ zum für die Müllentsorgung zu entrichtenden Entgelt.OGH 2 Ob 168/25g, 18.11.2025
- Hier: Webshop.OGH 9 Ob 34/24a, 24.04.2024
- Die Tatsache, dass darin Individualelemente des Einzelvertrags enthalten sind bzw dass die Website und ihre Subpages allgemeine Informationen enthalten und einer häufigeren Veränderung bzw Aktualisierung unterliegen, ändert an dieser Beurteilung nichts, wenn die Änderung entweder Teile der Website betrifft, die nicht der Vorformulierung der Vertragsbeziehung dienen oder aber eine solche Vordeterminierung der Vertragsbeziehung auf alle zukünftigen, bis zur nächsten Veränderung abgeschlossenen Verträge angewandt werden soll. Auch in letzterem Fall liegen bezogen auf den Einzelvertrag des Verbrauchers - wenn auch häufig veränderte - vorformulierte Vertragsbedingungen vor.OGH 2 Ob 59/12h, 30.08.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128261 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 8.
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 202/25g, 26.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 168/25g, 18.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 26/24g, 11.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 64/24f, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 34/24a, 24.04.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.
In der Regel nicht. Enthält ein Formular, das ein Unternehmen im Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist die Bestimmung über unzulässige Vertragsbedingungen darauf nicht anzuwenden. Das betrifft etwa Bestätigungen, dass über Risiken oder über gesetzlich zustehende Rechte beraten und belehrt wurde.