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Kann ich klagen, wenn jemand nur ein Recht behauptet?

günstig für Eigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Mieter, Wegberechtigte
Ja, wenn er es gegenüber Dritten behauptet und dadurch ein Eingriff in Ihr Grundstück droht. Dann können Sie schon vorbeugend auf Unterlassung klagen. Ist dagegen keine tatsächliche Störung zu erwarten, liegt noch keine Anmaßung vor.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Unter Anmaßung im Sinne des § 523 ABGB ist die gegenüber einem Dritten aufgestellte Behauptung eines die Freiheit des Eigentums einschränkenden Rechts zu verstehen. Wenn vom Dritten (etwa dem Mieter des Anmaßenden) eine Eingriffshandlung droht, kann der Eigentümer vorbeugend auf Unterlassung der Anmaßung klagen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112359 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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