Zum Inhalt springen

Kann mir der neue Wohnungseigentümer wegen Eigenbedarfs kündigen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer, Käufer
Die Sperrfrist nach dem Erwerb soll Spekulationskäufe verhindern. Sie greift nicht, wenn der Vermieter schon vor der Begründung von Wohnungseigentum Mehrheitseigentümer der Liegenschaft war und bereits damals wegen Eigenbedarfs hätte kündigen dürfen. War er dagegen nur zur Hälfte Eigentümer, konnte er allein nicht kündigen, sodass die Frist wirkt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Der in der Verhinderung von Spekulationskäufen bestehende Normzweck dieser Bestimmung trifft dann nicht zu, wenn der Vermieter vor der Begründung des Wohnungseigentums am Bestandobjekt Mehrheitseigentümer der Liegenschaft (hier eines Stockwerkseigentums) war und bereits als solcher zur Aufkündigung wegen Eigenbedarfs berechtigt gewesen wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112376 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Sperrfrist beim Erwerb durch Erbschaft

Nein. Wer das Verfügungsrecht über eine bereits vermietete Wohnung durch Erbschaft erwirbt, muss den Rest der zehnjährigen Sperrfrist einhalten, genauso wie sie den Verstorbenen getroffen hätte. Vorher kann er sich darauf nicht stützen.

günstig für Mieter Selbst verschuldeter Eigenbedarf des Vermieters

Nein. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs setzt voraus, dass der Vermieter seine Notlage nicht selbst herbeigeführt hat und dass er ihr nur durch die Auflösung des Mietverhältnisses abhelfen kann. Wer eine Wohnung bewusst und in Kenntnis der Vermietung erwirbt, um eigene wirtschaftliche Interessen zu verfolgen, kann sich darauf nicht stützen. Ob der Eigenbedarf selbst verschuldet war, richtet sich nach dem Einzelfall.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Sperrfrist bei Kündigung wegen Eigenbedarfs
Mietrecht · Dringender Eigenbedarf des Vermieters
Mietrecht · Selbstverschuldeter Eigenbedarf