Zum Inhalt springen

Schützen die Vergaberegeln auch mich als Bieter?

günstig für Bieter betrifft Bieter, Unternehmer, Auftraggeber
Die Vergabevorschriften richten sich zunächst an den Auftraggeber. Er muss Unternehmen, die an den Vorarbeiten für die Ausschreibung beteiligt waren, vom Wettbewerb ausschließen und ihre Angebote ausscheiden. Diese Vorschriften dienen aber gerade auch dem Schutz der Bieter vor unlauterem Vorgehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Wenngleich sich die Vergabevorschriften zunächst an den Auftraggeber richten, dem geboten wird, Unternehmer, die an Vorarbeiten für eine Ausschreibung unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, von einer Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen und dennoch abgegebene Angebote auszuscheiden, so darf nicht übersehen werden, dass die Vergabevorschriften gerade dem Schutz der Bieter vor unlauterer Vorgangsweise dienen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112490 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Vorgegebene Klauseln bei der Auftragsvergabe
Wettbewerb · Berufliche Sorgfalt im Lauterkeitsrecht
Schadenersatz · Verletzung von Vergaberegeln durch die öffentliche Hand
Vertragsrecht · Kontrolle vorformulierter Vertragserklärungen
Wettbewerb · Kundengewinnung und Behinderungswettbewerb