Zählt meine Schadenersatzklage als Klage aus dem Vertrag?
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1999)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines verbotenen, weil konzessionslosen GlücksspielsOGH 4 Ob 202/24w, 22.07.2025
- Erfasst sind auch Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzungen oder bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche, die aus einem nichtigen Vertrag resultieren.OGH 4 Ob 202/24w, 22.07.2025
- Einschränkend 6 Ob 18/17s Pkt 2.3.5 mwNOGH 4 Ob 202/24w, 22.07.2025
- Der - autonom auszulegende - Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" in Art 17 Abs 1 EuGVVO 2012 entspricht im Wesentlichen jenem in Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012.OGH 4 Ob 202/24w, 22.07.2025
- Der Begriff "Klage aus einem Vertrag" ist vertragsautonom auszulegen (hier: Art 15 EuGVVO).OGH 3 Ob 40/03h, 26.03.2003
- Die Auslegung der für den Begriff der Verbrauchersache in Art 13 EuGVÜ verwendeten Begriffe erfolgt autonom, insbesondere nach der Systematik und der Zielsetzung des Übereinkommens.OGH 10 Nd 512/01, 25.09.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112614 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 4 Ob 202/24w, 22.07.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art15; EuGVÜ Art5 Abs1; EuGVÜ Art13; EUGVVO 2012 Art17 Abs1; EUGVVO 2012 Art 7 Nr1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der besondere Gerichtsstand für Verbraucher setzt voraus, dass zwischen den Streitteilen eine vertragliche Beziehung besteht, und zwar eine unmittelbare. Ansprüche, die nicht aus einem Vertrag, sondern aus einer Schädigung stammen, fallen nicht darunter.
Die Sonderregel über den Verbrauchergerichtsstand ist eine Ausnahme von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln und daher eng auszulegen. Sie greift also nicht schon deshalb, weil eine Website auch bei Ihnen abrufbar ist. Der Unternehmer muss seine Tätigkeit auf Ihren Wohnsitzstaat ausgerichtet haben.