Muss ich das Klavierspiel meines Nachbarn dulden?
günstig für Musiker betrifft Nachbarn, Mieter, Wohnungseigentümer, Musiker
Ja. Klavierspiel in einer Wohnung gilt grundsätzlich als ortsüblich und ist hinzunehmen, auch wenn eine Musikstudentin täglich von fünfzehn bis neunzehn Uhr übt. Während der üblichen Ruhezeiten am Mittag und in der Nacht gilt das nicht. Maßstab ist das Empfinden eines verständigen Durchschnittsbewohners, nicht die besondere Empfindlichkeit einer einzelnen Person.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 16.11.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Klavierspielen in einer Wohnung ist grundsätzlich als ortsüblich zu dulden. Dies gilt auch für das tägliche Klavierspiel einer Studentin eines Konservatoriums zwischen fünfzehn Uhr und neunzehn Uhr.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen, die von einem Kleinfeldhartplatz (Fußballplatz) ausgehen.OGH 4 Ob 24/13b, 19.03.2013
- Neben dem Grad und der Dauer der Einwirkung und ihrer Störungseignung sind auch das Herkommen und das öffentliche Interesse wesentlich.OGH 4 Ob 24/13b, 19.03.2013
- Für die Beurteilung der wesentlichen Beeinträchtigung der ortsüblichen Benützung ist als Maßstab das Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenützers dieser Wohnung anzulegen. Beim Zusammenleben mehrerer Personen in einem Haus sind dadurch bedingte Unannehmlichkeiten grundsätzlich in Kauf zu nehmen.OGH 7 Ob 286/03i, 14.01.2004
- Für die Beantwortung der Frage, ob die von einer Wohnung ausgehende Musik die ortsübliche Benützung der Nachbarwohnung wesentlich beeinträchtigt und damit die zweite Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch erfüllt ist, ist nicht bloß die (objektiv messbare) Lautstärke, sondern auch die subjektive Lästigkeit maßgebend, für die vor allem die Tonhöhe, die Dauer und die Eigenart der Geräusche entscheidend sind.OGH 7 Ob 286/03i, 14.01.2004
- Tägliches vierstündiges Klavierspiel ist im großstädtischen Wohnbereich (hier: 11. Wiener Gemeindebezirk) nicht ortsüblich.OGH 7 Ob 286/03i, 14.01.2004
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- Klavierspiel ist seit jeher in Wohnvierteln üblich. Als ortsüblich kann Klavierspiel, allerdings nur bezeichnet werden, soweit es nicht während der üblichen Ruhestunden (Mittagszeit, Nachtzeit) und nur zeitlich limitiert betrieben wird.OGH 7 Ob 286/03i, 14.01.2004
- 1. Klavierspiel ist seit jeher in Wohnvierteln üblich, soweit es nicht während der üblichen Ruhestunden (Mittagszeit, Nachtzeit) betrieben wird. 2. Bei Beantwortung der Frage, ob jemand in der ortsüblichen Benützung seiner Wohnung wesentlich beeinträchtigt wird, ist als Maßstab das Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenützers dieser Wohnung anzulegen. Beim Zusammenleben mehrerer Personen in einem Haus sind dadurch bedingte Unannehmlichkeiten grundsätzlich in Kauf zu nehmen; es ist ein akzeptabler Ausgleich der gegenläufigen Interessen zu finden. Auf die besondere Empfindlichkeit einer Person ist nicht Bedacht zu nehmen. Besondere Umstände (Krankheit, Aufenthalt von Kleinkindern) können eine besondere nachbarrechtliche Rücksichtnahme gebieten.OGH 1 Ob 6/99k, 21.12.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110281 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 1/16k, 16.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 364
- ABGB § 1096 · Wechselseitige Rechte
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