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Wer darf mein Geld für den Gläubiger entgegennehmen?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Bevollmächtigte, Verwalter
Nicht nur, wer eine ausdrückliche Vollmacht zum Empfang hat. Auch ein Dritter, den der Gläubiger dazu ermächtigt hat, kann die Zahlung wirksam entgegennehmen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Ein zum Empfange geeigneter Machthaber im Sinne des § 1424 ABGB liegt nicht nur dann vor, wenn ihm der Gläubiger Vollmacht zur Empfangnahme der Leistung erteilt hat, sondern auch dann, wenn vom Gläubiger ein Dritter ermächtigt worden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033510 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Zahlung an einen Dritten

Nur ausnahmsweise. Eine Zahlung an jemand anderen als Ihren Gläubiger befreit Sie nur, wenn dieser dessen Vertreter oder zum Empfang ermächtigt ist oder wenn Ihr Gläubiger Sie ausdrücklich dazu ermächtigt hat. Sonst müssen Sie noch einmal zahlen.

günstig für Gläubiger Wirkung der Gläubigeranfechtung

Hat der Schuldner eine Sache in anfechtbarer Weise an jemand anderen übertragen, können Sie als Gläubiger nicht die Herausgabe der Sache verlangen. Der Erwerber muss aber dulden, dass Sie zur Hereinbringung Ihrer Geldforderung auf diese Sache greifen. Es wird so behandelt, als wäre die Sache nie übertragen worden.

Verwandte Fragen

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