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Gilt für Banken ein strengerer Maßstab als für mich?

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Banken sind besser organisiert und können wirtschaftliche Verhältnisse besser einschätzen; an sie wird deshalb ein strengerer Maßstab angelegt. Sie können ihre Geschäftspartner auch eher dazu bewegen, ihre Lage offenzulegen. Unterlässt eine Bank zumutbare Schritte zur Aufklärung, ist ihr das schon bei leichter Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 14.05.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Banken verfügen auf Grund ihres höheren unternehmerischen Organisationsgrades über eine Beurteilungsmöglichkeit wirtschaftlicher Gegebenheiten, die die Anlegung eines strengeren Maßstabes rechtfertigt. Sie sind auch in größerem Maß in der Lage, ihren Geschäftspartner zur Offenlegung der geschäftlichen Verhältnisse zu veranlassen. Beim Wissenmüssen über einen Insolvenztatbestand reicht jedenfalls schon leichte Fahrlässigkeit. Die Unterlassung zumutbarer Aufklärungsschritte ist ein vorwerfbarer Sorgfaltsverstoß.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113184 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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