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Darf meine Bank die Haftung für kleine Fehler ausschließen?

günstig für Konsument betrifft Konsument, Bankkunde, Kreditinstitut, Unternehmer
Eine Klausel in Geschäftsbedingungen, wonach ein Kreditinstitut für leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht haftet, ist unzulässig. Sie bindet Sie daher nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 24.01.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Die Klausel in AGB "Das Kreditinstitut haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden" verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB und § 6 Abs 1 Z 9 KSchG und ist daher unzulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117267 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Haftungsausschluss in Geschäftsbedingungen

Ja, auch in vorformulierten Geschäftsbedingungen darf die Haftung auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden. Für Schäden an der Person gilt das nicht, ebenso wenig für Beschränkungen, die Sie ohne sachlichen Grund erheblich benachteiligen.

günstig für Unternehmer Hinweisklausel im Verbraucherkreditvertrag

Nein. Der gesetzlich verlangte Hinweis, dass eine Vereinbarung keine gutzuschreibenden Zinsen umfasst, ist für sich weder gesetz- noch sittenwidrig und verschiebt auch nicht die Beweislast. Ob er nach Platzierung und Gestaltung auffällig genug ist, wird nicht im Verbandsverfahren geklärt, sondern nur in Ihrem eigenen Verfahren gegen die Bank.

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