Prüft der Oberste Gerichtshof, ob meine Zahlung ein Anerkenntnis war?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Konsumenten, Unternehmer
Ob eine Zahlung aus der Sicht des Empfängers als stillschweigendes Anerkenntnis zu verstehen war und deshalb nicht zurückgefordert werden kann, hängt von den Umständen des einzelnen Falls ab. Der Oberste Gerichtshof überprüft eine solche Beurteilung daher in der Regel nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ob die Zahlung aus der Sicht des Empfängers als schlüssiges Anerkenntnis verstanden werden durfte, das Rückforderung ausschließt, stellt eine nach den konkreten Umständen zu lösende Frage des Einzelfalles und somit keine erhebliche Rechtsfrage dar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zusage eines Prozesskostenersatzes durch eine Versicherung.OGH 7 Ob 257/06d, 29.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113193 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 9 Ob 49/26k, 31.07.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 176/21z, 13.01.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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