Wurde mein Vertrag einvernehmlich aufgelöst?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ob eine einvernehmliche Auflösung zustande gekommen ist, hängt von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Eine darüber hinausgehende Bedeutung hat diese Frage nicht. Das gilt etwa für die schlüssige Aufhebung eines Kaufvertrags ebenso wie für die Beendigung eines Angestelltendienstverhältnisses.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 29.01.2019 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ob eine einvernehmliche Vertragsauflösung zustande gekommen ist, richtet sich nach den konkreten Umständen des zu beurteilenden Einzelfalles, dieser Frage kommt keine über diesen hinausgehende Bedeutung zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beendigung eines Angestelltendienstverhältnisses.OGH 8 ObA 28/10s, 22.07.2010
- Hier: Schlüssige Aufhebung eines Kaufvertrages.OGH 7 Ob 275/06a, 20.12.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113249 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 170/18f, 29.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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