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Können wir das Vorkaufsrecht auch einzeln ausüben?

betrifft Vorkaufsberechtigte, Käufer, Verkäufer, Miteigentümer
Steht ein Vorkaufsrecht mehreren Berechtigten zu und wurde nicht vereinbart, dass sich das Recht jedes Einzelnen auf bestimmte Anteile oder Teile der Sache bezieht, ist es im Zweifel von allen gemeinsam auszuüben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Ein Vorkaufsrecht ist im Zweifel von allen Berechtigten gemeinsam auszuüben, wenn es an einer Vereinbarung mangelt, das Recht jedes einzelnen auf bestimmte ideelle oder reale Teile einer Sache zu beziehen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113329 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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