Wer bestimmt den Arbeitnehmerschutz in einem Landeskrankenhaus?
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nach dem Sbg Gem-VBG einer ausgegliederten Krankenanstalt dienstzugewiesene Gemeinde-VertragsbediensteteOGH 8 ObA 57/23z, 24.10.2024
- Auf die in den Landeskrankenhäusern beschäftigten Arbeitnehmer sind daher gemäß §§ 33, 36 ArbVG grundsätzlich die Bestimmungen des II.Teiles des Arbeitsverfassungsgesetzes anzuwenden, auch wenn es sich dabei um Vertragsbedienstete handelt.OGH 8 ObA 202/02t, 28.11.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 8 ObA 47/24f, 27.02.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 57/23z, 24.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 115/19f, 29.04.2020, Fall aus Tirol
Genannte Normen
B-VG Art21
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, arbeiten Sie nicht während der Feiertagsruhe. Ein zusätzliches Entgelt für Feiertagsarbeit steht Ihnen für diese Arbeit deshalb nicht zu.
Geschützt ist zunächst der Arbeitgeber, mit dem Sie ein Beschäftigungsverhältnis verbindet. Ebenso geschützt ist derjenige, in dessen Betrieb Sie eingegliedert sind, auch wenn Sie dort nicht angestellt sind.