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Reicht jeder Fehler, um die Wahl aufzuheben?

betrifft Arbeitnehmer, Betriebsrat, wahlwerbende Gruppen, Arbeitgeber
Die Verletzung wesentlicher Wahlregeln führt nicht automatisch zur Aufhebung der Wahl. Es kommt darauf an, ob der Fehler im konkreten Fall objektiv geeignet war, das Wahlergebnis zu beeinflussen. Eine bloß abstrakte Möglichkeit genügt nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Die Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitender Grundsätze des Wahlrechts stellt keinen absoluten Anfechtungsgrund dar. Es kommt nicht auf die abstrakte, sondern die im Einzelfall zu prüfende objektive Eignung des Fehlers, das Wahlergebnis zu beeinflussen, an.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113481 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 4.

Im Gesetz

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