Reicht jeder Fehler, um die Wahl aufzuheben?
betrifft Arbeitnehmer, Betriebsrat, wahlwerbende Gruppen, Arbeitgeber
Die Verletzung wesentlicher Wahlregeln führt nicht automatisch zur Aufhebung der Wahl. Es kommt darauf an, ob der Fehler im konkreten Fall objektiv geeignet war, das Wahlergebnis zu beeinflussen. Eine bloß abstrakte Möglichkeit genügt nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Die Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitender Grundsätze des Wahlrechts stellt keinen absoluten Anfechtungsgrund dar. Es kommt nicht auf die abstrakte, sondern die im Einzelfall zu prüfende objektive Eignung des Fehlers, das Wahlergebnis zu beeinflussen, an.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Revisionswerber kann sich auch nicht darauf berufen, dass sich die betroffenen Arbeitnehmer auch dann nicht an der Wahl beteiligt hätten, wenn sie in die Wählerliste aufgenommen worden wären, weil nach der Rechtsprechung schon die objektive Eignung des Fehlers, das Wahlergebnis zu beeinflussen, ausreicht.OGH 8 ObA 12/23g, 21.04.2023
- Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, wonach die Unvollständigkeit der Wählerliste an sich geeignet war, die dort nicht angeführten Arbeitnehmer von einer Wahlbeteiligung abzuhalten, ist damit von der bisherigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs gedeckt.OGH 8 ObA 12/23g, 21.04.2023
- Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann eine solche Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens insbesondere darin gelegen sein, dass wahlberechtigte Personen nicht in die Wählerliste aufgenommen wurden.OGH 8 ObA 12/23g, 21.04.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113481 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 8 ObA 47/24f, 27.02.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 12/23g, 21.04.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 8/21y, 29.04.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 59 · Anfechtung
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