Wonach entscheidet das Gericht über die Anmerkung meiner Klage?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 06.06.2024 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In diesem Zusammenhang ist auch ein allfälliger Anwendungsvorrang gemeinschaftsrechtlicher Rechtsvorschriften zu beachten.OGH 1 Ob 138/10s, 10.08.2010
- Dem Grundbuchsgericht als Bewilligungsgericht ist nur die Einleitung des ordentlichen Verfahrens über die Klage nachzuweisen, nicht aber, dass das Gericht, bei dem die Klage anhängig ist, für die Entscheidung nach den Bestimmungen der JN auch zuständig ist.OGH 7 Ob 267/00s, 06.12.2000
- Es hat auch eine Prüfung der Klage auf ihre Schlüssigkeit hin zu erfolgen, ob nämlich im Falle des Zutreffens des Klagsvorbringens eine stattgebende Entscheidung ergehen könne; dies ist Voraussetzung für die Streitanmerkung.OGH 8 Ob 522/95, 20.09.1995
- Es ist nicht Sache des Grundbuchsgerichtes, eine allfällige Genehmigungsbedürftigkeit der Klagsführung zu prüfen. Eine allenfalls erforderliche Genehmigung der Klagsführung könnte im Prozess nachgebracht werden.OGH 5 Ob 105/92, 30.06.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 18.
- OGH 5 Ob 93/24y, 06.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 7/24a, 26.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 196/18m, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 179/18v, 25.10.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 189/16d, 22.11.2016, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 222/15f, 25.01.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Abweisung selbst wird nicht angemerkt. Die eingetragene Streitanmerkung wird gelöscht, sobald das Urteil rechtskräftig ist, allerdings nur, wenn Sie das beantragen. Vereinbaren die Parteien bloß ewiges Ruhen, ist die Löschung nur mit Zustimmung des Klägers möglich.
Ja. Ist Ihr Klagebegehren so unbestimmt, dass daraus später nicht vollstreckt werden könnte, muss das Gericht das von sich aus aufgreifen. Der Gegner muss es nicht einwenden. Das gilt auch noch im Rechtsmittelverfahren.