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Bekomme ich Kosten ersetzt, wenn ich meine Klage anmerken lasse?

betrifft Kläger, Beklagte, Liegenschaftseigentümer
Nein. Über die Anmerkung Ihrer Klage im Grundbuch wird nach den Regeln des Grundbuchsverfahrens entschieden, auch wenn Sie den Antrag beim Prozessgericht stellen. Deshalb gibt es dafür keinen Kostenersatz, und für Rechtsmittel gelten die Fristen des Grundbuchsrechts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 26.02.2024 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Über den Antrag auf Bewilligung einer Streitanmerkung ist auch dann, wenn er im Zuge eines Rechtsstreites beim Prozessgericht gestellt wird, im Grundbuchsverfahren nach den Vorschriften des GBG zu entscheiden, weshalb kein Anspruch auf Kostenersatz besteht, sich die Fristen zum Rekurs und die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach dem GBG richten und die Erstattung einer (Revisionsbeantwortung) Rekursbeantwortung unzulässig ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 36.

Im Gesetz

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