Muss im Vertrag die Firmenbuchnummer der Gesellschaft stehen?
betrifft Käufer, Verkäufer, Gesellschaften, Notare
Nicht zwingend. Am sichersten kennzeichnet die Firmenbuchnummer eine Gesellschaft. Weil das Gesetz für juristische Personen aber keine so ausdrückliche Anordnung enthält wie das Geburtsdatum bei natürlichen Personen, dürfen zur unverwechselbaren Bezeichnung auch andere Kennzeichen verwendet werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.01.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Als untrügliches Identifikationsmerkmal einer juristischen Person bietet sich die Angabe der Firmenbuchnummer an. Zur unverwechselbaren Identifizierung einer juristischen Person, die ein bücherliches Recht erwirbt oder aufgibt, können aber mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung, wie sie § 27 Abs 2 GBG für natürliche Personen durch die Bezugnahme auf das Geburtsdatum enthält, auch andere Kennzeichen verwendet werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113605 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 195/15k, 25.01.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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