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Kann ich eine Liegenschaft auf meinen Firmennamen eintragen lassen?

betrifft Einzelunternehmer, Käufer, Liegenschaftseigentümer
Nein, als Einzelunternehmer nicht. Wird die Firma eingetragen, ist damit nicht der jeweilige Inhaber erfasst, sondern für immer jene Person, die die Firma bei Einlangen des Gesuchs geführt hat. Das Grundbuch könnte dann seine Aufgabe nicht mehr erfüllen. Verwenden Sie daher Ihren bürgerlichen Namen samt Geburtsdatum.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Die grundbücherliche Eintragung von Einzelkaufleuten unter ihrer Firma ist unzulässig. Durch die Bezeichnung des bücherlich Berechtigten mit der Firma ist nämlich nicht der jeweilige Firmeninhaber einverleibt, sondern für immer derjenige, der die Firma im Zeitpunkt des Einlangens des Grundbuchsgesuches führte. Das Grundbuch könnte in einem solchen Fall seine Besitzfunktion nicht mehr erfüllen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060673 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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