Wirkt ein Zugeständnis der alten Krankenkasse auch gegen die neue?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 27.09.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ein nach § 332 ASVG auf den Sozialversicherungsträger übergegangener Schadenersatzanspruch wegen eines ärztlichen Kunstfehlers.OGH 7 Ob 77/17z, 27.09.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113644 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 7 Ob 77/17z, 27.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Schadenersatzanspruch geht nur insoweit auf den Sozialversicherungsträger über, als dessen Leistungen nach Art und Zeitraum demselben Zweck dienen. Für alles andere bleiben Sie selbst anspruchsberechtigt.
Auch wenn die Zahlung eines Dritten dazu führt, dass der Ersatzanspruch von Gesetzes wegen auf ihn übergeht, folgt daraus nicht automatisch ein Vorrecht wie beim Sozialversicherungsträger. Beim Übergang des Anspruchs geht es darum, den Schädiger nicht zu entlasten. Beim Vorrecht geht es dagegen um das Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsträger.