Wird mein Fall bei mehreren Klägern getrennt beurteilt?
betrifft Kläger, Beklagte, Streitgenossen
Klagen mehrere Personen gemeinsam, deren Ansprüche nichts miteinander zu tun haben, wird für jede von ihnen einzeln beurteilt, ob eine weitere Anfechtung möglich ist. Bestätigt das Berufungsgericht das Urteil nur für eine dieser Personen, muss es den auf sie entfallenden Streitgegenstand eigens bewerten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ansprüche formeller Streitgenossen sind für die Frage der Zulässigkeit der Revision gesondert zu beurteilen. Bestätigt das Berufungsgericht das Ersturteil nur hinsichtlich eines formellen Streitgenossen, so hat es daher den ihn betreffenden (nicht in Geld bestehenden) Streitgegenstand zu bewerten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ansprüche von und gegen (formelle) Streitgenossen im Sinn des § 11 Z 2 ZPO sind grundsätzlich nicht zusammenzurechnen; insbesondere nicht für den Bewertungsausspruch des Gerichts zweiter Instanz.OGH 1 Ob 26/17f, 12.07.2017
- Hier: Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen nach Verkehrsunfall.OGH 2 Ob 125/13s, 13.02.2014
- Ungeachtet des Umstands, dass im Insolvenzverfahren die Interessen des einzelnen Gläubigers allgemein hinter jene der Gläubigergesamtheit zurücktreten, richtet sich der Wert des Entscheidungsgegenstands für den vorliegenden Rekurs eines Einzelgläubigers gegen einen Zurückweisungsbeschluss des Rekursgerichts nach der Höhe der vom anfechtenden Gläubiger angemeldeten Forderung und nicht nach der (aktenkundigen) Gesamthöhe der Forderungen aller Insolvenzgläubiger.OGH 8 Ob 115/10k, 04.11.2010
- Hier: Mehrere Antragsteller im Verfahren über die Einräumung eines Notwegs, die Eigentümer verschiedener Liegenschaften sind.OGH 3 Ob 240/08b, 19.11.2008
- Mehrere aus einem Unfall Geschädigte.OGH 2 Ob 121/07v, 28.06.2007
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Auch hinsichtlich der gemeinsamen Forderungsanmeldung findet keine Zusammenrechnung der Ansprüche der Konkursgläubiger statt.OGH 8 Ob 9/90, 31.05.1990
- Hier: Ansprüche der Eigentümer von Ferienhäusern gegenüber Verwalter bei gleichartigen Verwalteraufträgen.OGH 6 Ob 530/88, 24.03.1988
- Keine Zusammenrechnung von Todfallskosten der Erben mit dem Erblasser abgeleiteten Forderungen auf Ersatz von Schmerzengeld.OGH 8 Ob 268/81, 15.04.1982
- Hier: Unzulässigkeit der Revision, wenn erstgerichtliches Urteil gegenüber dem Erstkläger als nicht einheitlichem Streitgenossen bestätigt wurde.OGH 2 Ob 551/81, 23.03.1982
- Auch bei Beurteilung der Zulässigkeit nach § 502 Abs 2 Z 3 ZPO.OGH 8 Ob 10/79, 10.05.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035588 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 40.
- OGH 2 Ob 221/23y, 21.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 120/21t, 21.10.2021, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 98/20z, 28.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 103/17m, 26.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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