Kann ich mich von einem Vorvertrag lösen, wenn sich alles änderte?
günstig für Rücktrittswilliger betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner, Unternehmer
Ja. Beim Vorvertrag berücksichtigt das Gesetz ausdrücklich, dass die Geschäftsgrundlage wegfallen kann. Haben Sie zum anderen Teil das Vertrauen verloren oder ist der Zweck vereitelt, dürfen Sie sich vom Vorvertrag lösen. Betrifft der Grund nur einen von zwei gemeinsam haftenden Partnern, wirkt der Rücktritt gegenüber beiden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.10.2016 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Beim Vorvertrag berücksichtigt das Gesetz in Gestalt der clausula rebus sic stantibus den Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies ermöglicht es, sich vom Vertrag zu lösen, wenn ein Vertragspartner (zB) das Zutrauen zum anderen verloren hat (siehe Reischauer aaO § 936 Rz 6). Ein solcher Vertrauensverlust, der seine Ursache in einem Umstand hat, der nur einen von zwei solidarisch haftenden Vertragspartnern trifft, berechtigt zum Vertragsrücktritt gegenüber beiden, weil der Vorvertrag nicht ausgespaltet werden kann.OGH 4 Ob 1584/94, 20.09.1994
- Hier: Einräumung eines Präsentationsrechtes.OGH 8 Ob 504/92, 06.02.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017589 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 91/16t, 25.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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