Verhindert ein Ehepakt die Aufteilung nach der Scheidung?
betrifft Ehegatten, Geschiedene
Nein. Die Bestimmung des bürgerlichen Rechts über Ehepakte bei einer Scheidung steht der Aufteilung nach dem Ehegesetz nicht entgegen. Das Aufteilungsverfahren nimmt auf diese Bestimmungen gar nicht Bezug.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 26.03.2020 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
§ 1266 ABGB steht der Anwendung der Aufteilungsgrundsätze nach den §§ 81 ff EheG nicht entgegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Aufteilungsverfahren nimmt auf die §§ 1265 ff ABGB nicht Bezug.OGH 1 Ob 197/99y, 22.02.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022434 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 1 Ob 208/19y, 26.03.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 10/18d, 30.01.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1266 · Scheidung oder Aufhebung der Ehe
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