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Was gilt, wenn die Polizze von meinem Antrag abweicht?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Konsument, Versicherer
Die Schutzregel für Abweichungen zwischen Antrag und Polizze greift nur, wenn die Abweichung für Sie nachteilig ist. Ob sie vorteilhaft oder nachteilig ist, wird aus Ihrer Sicht beurteilt und nicht nach einem allgemeinen Maßstab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 04.07.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

§ 5 Abs 2 und 3 VersVG gilt nur bei solchen Abweichungen, die dem Versicherungsnehmer ungünstig sind, nicht jedoch bei solchen, die für den Versicherungsnehmer günstig sind. Im Hinblick darauf, dass § 5 VersVG eine Schutzvorschrift für den Versicherungsnehmer darstellt, muss die Beurteilung, ob die Abweichung der Versicherungspolizze vom Versicherungsantrag für den Versicherungsnehmer vorteilhaft oder nachteilig ist, subjektiv erfolgen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121820 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

VersVG §5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Verjährung in der Rechtsschutzversicherung

In der Rechtsschutzversicherung können Sie die Leistung spätestens dann verlangen, wenn sich für Sie so konkret abzeichnet, dass Ihre Interessen vertreten werden müssen, dass Sie mit Rechtskosten rechnen müssen. Vom allgemeinen Anspruch auf Versicherungsschutz sind die einzelnen Ansprüche auf Übernahme konkreter Kosten zu unterscheiden. Ist der allgemeine Versicherungsschutz verjährt, darf der Versicherer auch die Übernahme später entstehender Kosten verweigern.

günstig für Versicherer Übergang der Ansprüche auf den Versicherer

Ja. Für den Übergang der Ansprüche kommt es nicht darauf an, dass der Geschädigte befriedigt wurde, sondern dass der Versicherungsnehmer befriedigt wurde. In der Haftpflichtversicherung geschieht das durch die Deckung des Schadens des Dritten. Zahlt der Versicherer an den Verletzten, gehen daher die Ausgleichs- und Rückgriffsansprüche des Versicherungsnehmers auf ihn über.

Verwandte Fragen

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