Rechtfertigt jeder Fehler sofort meine Entlassung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für einen Entlassungsgrund ist erforderlich, dass der Dienstnehmer Interessen des Dienstgebers so schwer verletzt, dass diesem eine weitere Zusammenarbeit auch nicht für die Zeit der Kündigungsfrist zugemutet werden kann.OGH 8 ObA 77/22i, 25.01.2023
- Hier: Einmalige abfällige Bemerkung des nahezu 22 Jahre ohne Ermahnungen bei der Beklagten beschäftigten Klägers über die Geschäftsführerin der Beklagten in einem Gespräch mit einem ehemaligen Arbeitskollegen.OGH 9 ObA 12/16d, 18.03.2016
- Die Unzumutbarkeit stellt das auf den konkreten Fall bezogene Merkmal des wichtigen Grundes dar.OGH 9 ObA 319/00b, 10.01.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029009 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 21.
- OGH 9 ObA 58/23d, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 77/22i, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 75/22b, 31.08.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 7/22b, 19.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 96/21i, 17.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 90/21z, 29.11.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 12/20k, 29.04.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 38/19z, 24.07.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 92/18x, 27.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 7/18i, 29.05.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Eine Entlassung beendet Ihr Dienstverhältnis sofort, selbst wenn es dafür keinen wichtigen Grund gab. Sie können dann Schadenersatz verlangen, haben aber keinen Anspruch mehr auf Weiterbeschäftigung und laufenden Lohn. Dasselbe gilt umgekehrt für einen unberechtigten Austritt.
Nein. Sofort erklärt werden muss nur die Entlassung selbst, nicht ihre Begründung. Nennt Ihr Arbeitgeber dabei einen unrichtigen Grund, bleibt die Entlassung dennoch wirksam, wenn er im Prozess einen tragfähigen Grund nachweist.