Zum Inhalt springen

Muss das Gericht im Obsorgestreit alle meine Beweise aufnehmen?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte
Nein. Das Gericht darf Beweisanbote übergehen, wenn schon nach dem angeführten Beweisthema keine wesentlichen Erkenntnisse zu erwarten sind und die Aufnahme die Entscheidung nur verzögern würde, was dem Kindeswohl nicht dient. Dasselbe gilt für die Frage, welchem von mehreren widersprüchlichen Gutachten zu folgen ist und ob weitere Sachverständige beizuziehen sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.02.2019 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

In der Ansicht, dass die umfangreichen Beweisanbote des Vaters nach bereits einjährigem, durch zahlreiche vorangehende Eingaben gekennzeichneten Obsorgestreit schon nach dem jeweils hiezu angeführten Beweisthema keine wesentlichen Erkenntnisse erwarten ließen und nur zu einer offenbar vom Vater angestrebten, aber dem Kindeswohl nicht dienlichen Verzögerung der Obsorgeentscheidung führen würden, kann eine Fehlbeurteilung der Vorinstanzen nicht erblickt werden. Dies gilt auch für die Frage, welchen von mehreren Gutachten bei Widersprüchlichkeiten zu folgen ist und ob nochmals Stellungnahmen der Sachverständigen einzuholen oder weitere Sachverständige beizuziehen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114147 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Behandlung der Einwände gegen die Beweise
Strafrecht · Abweisung eines Beweisantrags
Verfahrensrecht · Erledigung der Beweisrüge
Verfahrensrecht · Bewertung eines Sachverständigengutachtens
Verfahrensrecht · Unterlassener Kontrollbeweis