Darf das Berufungsgericht meine Einwände gegen die Beweise übergehen?
günstig für Berufungswerber betrifft Kläger, Beklagter, Berufungswerber
Das Berufungsgericht muss sich mit Ihren Einwänden gegen die Beweiswürdigung befassen. Es darf sie nur dann unerledigt lassen, wenn der Fall auch mit dem von Ihnen gewünschten Sachverhalt rechtlich gleich ausgehen müsste.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Die Erledigung der Beweisrüge durch das Berufungsgericht kann nur unterbleiben, wenn der vom Erstgericht festgestellte Sachverhalt und der davon abweichende, von der Beweisrüge angestrebte Sachverhalt zum gleichen rechtlichen Ergebnis führen müßte.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042386 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 3 Ob 25/26m, 29.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 210/22v, 28.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 140/17z, 20.11.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Beweisrüge in der Berufungsbeantwortung
Verfahrensrecht · Behandlung der Einwände gegen die Beweise
Verfahrensrecht · Behandlung der Beweisrüge in der Berufung
Verfahrensrecht · Begründungspflicht des Berufungsgerichts
Verfahrensrecht · Begründungspflicht des Berufungsgerichts