Zum Inhalt springen

Haftet der Staat, wenn eine Behörde EU-Recht falsch anwendet?

günstig für Geschädigter betrifft Bürger, Unternehmer, Geschädigte, Behörden
Wendet eine Stelle des Staates unmittelbar geltendes EU-Recht schuldhaft nicht oder falsch an, können Sie dafür Ersatz Ihres Schadens verlangen. Ein solcher Vorwurf kann auch darin liegen, dass die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs missachtet wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Ein Amtshaftungsanspruch kann auch dann entstehen, wenn ein Organ des Rechtsträgers in Österreich unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht vorwerfbar nicht oder nicht richtig anwendet. Die zum Schadenersatz führende Vorwerfbarkeit kann dabei auch in der Nichtbeachtung der stRspr des EuGH liegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114183 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Genannte Normen

AHG §1 Ca

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

günstig für Schädiger Uneinbringliche Forderung als Schaden

Nein. War die Forderung ohnehin uneinbringlich, liegt kein Schaden vor. Wer den Staat wegen eines Fehlers seiner Organe in Anspruch nimmt, muss daher auch beweisen, dass er sein Geld sonst tatsächlich bekommen hätte. Der Verlust einer einbringlichen Forderung ist dagegen sehr wohl ein Schaden.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Ermessensfehler und Amtshaftung
Schadenersatz · Abweichen von klarer Rechtslage
Schadenersatz · Rechtsverletzung bei der Amtshaftung
Schadenersatz · Falsche Rechtsbelehrung durch das Gericht
Schadenersatz · Vertretbarer Rechtsirrtum der Behörde