Wo mache ich Zinsen für verspäteten Kindesunterhalt geltend?
günstig für Kind betrifft Kinder, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Obsorgeberechtigte
Im Verfahren außer Streitsachen, also dort, wo auch der Unterhalt festgesetzt wird. Das gilt auch dann, wenn zwar bereits ein Titel über den monatlichen Unterhalt besteht, aber noch keiner über die Zinsen aus schon titulierten, später fällig gewordenen Beträgen. So muss ein Kind seinen Zinsenanspruch nicht in einem eigenen Prozess einklagen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 13.12.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Der Verzugszinsenanspruch des Minderjährigen wegen Säumnis des Unterhaltspflichtigen bei der Leistung der monatlichen Unterhaltsbeiträge ist auch dann im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machen, wenn zwar schon ein Exekutionstitel über den monatlichen Unterhaltsanspruch, aber noch keiner über den Anspruch auf Verzugszinsen aus bereits titulierten Unterhaltsbeiträgen, die erst nach Ergehen des Exekutionstitels über die Grundleistung fällig wurden, besteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dadurch soll vermieden werden, dass ein Minderjähriger einen selbständigen Verzugszinsenanspruch als gesetzlichen Unterhaltsanspruch im streitigen Verfahren geltend machen muss.OGH 1 Ob 135/14f, 22.10.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114191 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 3 Ob 238/16w, 13.12.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 166
- Jurisdiktionsnorm (JN) § 40a
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