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Kann ich mich gegen Angriffe auf meinen Körper gerichtlich wehren?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Opfer, Nachbarn, Angehörige
Ja. Ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Persönlichkeitsrecht und genießt Abwehrschutz. Sie können verlangen, dass Eingriffe unterlassen werden, und diesen Anspruch auch vorläufig durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.09.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

§ 16 ABGB ist eine Zentralnorm der Rechtsordnung. Die Persönlichkeit eines Menschen wird als Grundwert anerkannt, ihre Verletzung begründet einen Unterlassungsanspruch. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist fraglos ein Persönlichkeitsrecht im Sinne des § 16 ABGB, das Abwehrschutz genießt, der auch sicherungsweise nach den Bestimmungen der EO gewährt werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114307 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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