Habe ich ein Recht auf körperliche Unversehrtheit gegenüber jedem?
günstig für Verletzter betrifft Verletzte, Schädiger, Kläger
Ja. Aus dem Gesetz ergibt sich ein Persönlichkeitsrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das gegenüber jedermann wirkt. Ob sich daraus auch ein Verbot ableiten lässt, bestimmte Grundstücke zu betreten, hat das Gericht offengelassen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1978)
Aus § 1325 ABGB und aus den Bestimmungen des Strafgesetzbuches über strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (§§ 75 ff StGB) ergibt sich die Anerkennung des absoluten, dh einen Schutz gegen jedermann genießenden Persönlichkeitsrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Offenlassend die Frage, ob aus dem Recht auf körperliche Unversehrtheit im Rahmen des Unterlassungsanspruchs auch ein Betretungsverbot hinsichtlich bestimmter Grundstücke ableitbar ist.OGH 1 Ob 126/23w, 20.09.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023550 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 1 Ob 126/23w, 20.09.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 215/20d, 27.11.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1325 · Insbesondere
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