Was kann ich tun, wenn jemand meine Persönlichkeitsrechte verletzt?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Konsumenten, Fotografierte, Medien
Sie können verlangen, dass die Verletzung unterlassen wird, und bei bereits erfolgten Eingriffen auch deren Beseitigung. Daneben kann ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. In dringenden Fällen lässt sich der Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung sichern.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (24 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1992)
Die Persönlichkeitsrechte geben dem Geschädigten Abwehransprüche und gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Offenlassend die Frage, ob aus dem Recht auf körperliche Unversehrtheit im Rahmen des Unterlassungsanspruchs auch ein Betretungsverbot hinsichtlich bestimmter Grundstücke ableitbar ist.OGH 1 Ob 126/23w, 20.09.2023
- Hier: Duldungspflicht hinsichtlich des persönlichen Kontakts zwischen der Klägerin und ihrem Ehemann durch die Betreiberin des die Klägerin betreuenden Pflegewohnheims.OGH 2 Ob 66/23d, 20.04.2023
- Hier: Kein Löschungsanspruch in Bezug auf ein Handyvideo, wenn ein Zivilverfahren, in dem dieses vorgelegt wurde, noch nicht rechtskräftig beendet ist.OGH 6 Ob 206/19s, 20.05.2020
- Im Zusammenhang mit der Vorlage von Beweismitteln in einem Gerichtsverfahren scheitert ein privatrechtlicher Herausgabeanspruch jedenfalls im Hinblick auf die Befugnis des Gerichts, Beweismittel bis zur Erledigung des Verfahrens zurückzuhalten, aus öffentlich-rechtlichen Gründen, was umso mehr für einen Unterlassungsanspruch zu gelten hat, wenn die Beweismittel bereits im Verfahren vorgelegt wurden.OGH 6 Ob 131/18k, 20.12.2018
- Beseitigungsansprüche können nicht von vornherein mit einem Entfernungsbegehren gleichgesetzt werden.OGH 6 Ob 16/18y, 24.05.2018
- Dass damit die Möglichkeit, im Provisorialverfahren Schutz gegen Beeinträchtigungen von Persönlichkeitsrechten zu erwirken, auch davon abhängen kann, ob der Veröffentlichung ein Bild beigefügt ist, weil nur in diesem Fall die ausdrückliche Ausnahme vom Gefahrenbescheinigungserfordernis nach § 87c Abs 3 UrhG greift, ist Folge des Umstands, dass der Gesetzgeber gegen unzulässige Bildberichterstattung aufgrund deren besonderen Auffälligkeitswert den erleichterten Schutz im Provisorialverfahren vorsieht.OGH 6 Ob 88/15g, 27.05.2015
- Für die Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten, die einen Unterlassungsanspruch begründen, sieht das Gesetz keine generelle Ausnahme vom Erfordernis der Gefahrenbescheinigung vor, sondern ist diese nach § 381 EO zu prüfen.OGH 6 Ob 88/15g, 27.05.2015
- Nicht nur die körperliche Integrität soll als absolutes Rechtsgut geschützt werden, sondern auch die psychische Gewissheit einer Person, ohne die Gefahr einer vorsätzlichen Beeinträchtigung dieser Rechtsgüter zu leben.OGH 2 Ob 28/14b, 22.05.2014
- Dem Überwachten steht aber kein Anspruch gegenüber der Detektei auf Bekanntgabe der Daten ihres Auftraggebers zu.OGH 3 Ob 197/13m, 22.01.2014
- Hier: Namensnennung.OGH 4 Ob 51/12x, 11.05.2012
- Liegen die Voraussetzungen des § 78 UrhG nicht vor, kommt auch keine analoge Anwendung des Entschädigungsanspruchs nach § 87 Abs 2 UrhG in Betracht.OGH 4 Ob 51/12x, 11.05.2012
- Hier: § 77 UrhG.OGH 4 Ob 160/11z, 20.12.2011
- Das aus den Bestimmungen des StGB, aus Art 2 MRK und aus § 16 ABGB abgeleitete Persönlichkeitsrecht auf körperliche Unversehrtheit löst zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere auch einen nach § 381 Z 2 EO sicherbaren Unterlassungsanspruch aus.OGH 5 Ob 162/09y, 01.09.2009
- § 1330 ABGB ist jene Norm, die im Zusammenhang mit dem Recht auf Ehre § 16 ABGB konkretisiert und als Spezialgesetz die Rechtsfolgen ausdrücklich vorsieht, die im Fall einer Rechtsverletzung eintreten.OGH 6 Ob 40/09i, 26.03.2009
- Dem Verletzten steht ein Unterlassungsanspruch und (bei bereits erfolgtem Verstoß) ein in diesem Anspruch begrifflich enthaltener Beseitigungs-(Vernichtungs)anspruch zu.OGH 3 Ob 131/00m, 20.06.2000
- Es ein aus den Bestimmungen des StGB, aus Art 2 MRK und aus § 16 ABGB abgeleitetes Persönlichkeitsrecht auf körperliche Unversehrtheit, das individuelle zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere einen Unterlassungsanspruch auslöst.OGH 6 Ob 155/99h, 16.09.1999
- Eine einstweilige Verfügung ist in einem solchen Fall zur Abwehr eines drohenden unwiederbringlichen Schadens im Sinne des § 381 Z 2 EO notwendig. Jetzt auch zu § 381 Z 2 EO.OGH 4 Ob 99/94, 18.10.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008994 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 24.
- OGH 6 Ob 205/22y, 23.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 126/23w, 20.09.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 66/23d, 20.04.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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