Habe ich nur sechs Monate Zeit, meinen Steuerberater zu klagen?
günstig für Wirtschaftstreuhänder betrifft Mandanten, Unternehmer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Ja, wenn die Auftragsbedingungen der Wirtschaftstreuhänder gelten. Die darin vorgesehene Verkürzung der Frist auf sechs Monate ab Kenntnis des Schadens ist sachlich ausreichend gerechtfertigt und benachteiligt Sie nicht gröblich. Die Klausel ist daher wirksam.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 21.10.2021 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Die in § 8 Abs 4 AAB vorgesehene Verkürzung der subjektiven Verjährungsfrist auf sechs Monate ab Kenntnis vom Schaden zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Wirtschaftstreuhänder ist sachlich ausreichend gerechtfertigt und damit nicht als gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB anzusehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch bei einer allfälligen Überschreitung der Befugnisse iSd § 3 Abs 2 Z 5 WTBG sind die AAB anzuwenden.OGH 6 Ob 124/10v, 01.09.2010
- Hier: Verfallsklausel in AGB.OGH 4 Ob 227/06w, 20.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114323 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 3 Ob 136/21b, 21.10.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 23/21t, 20.04.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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